Legale Software Lizenzen

Rechtsgrundlage von gebrauchten Software-Lizenzen

Das Thema „Gebrauchte Software-Lizenzen kaufen“ hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 3. Juli 2012 eindeutig geklärt. Damals wurde der Weiterverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen ausdrücklich erlaubt – selbst wenn im Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung und Weitergabe ausdrücklich untersagt ist! Dieses bahnbrechende Urteil hat den Markt revolutioniert und aus dem Internet heruntergeladene Lizenzen, wie z. B. Microsoft-Volumenlizenzen, Lizenzen von Adobe oder andere, völlig liberalisiert.

Davor waren sowohl der Verkauf als auch der Kauf gebrauchter Software-Lizenzen nur für sogenannte Boxenprodukte möglich. Das ist Software in physischer Form, beispielsweise als Datendisc. Für diese gebrauchten Software-Lizenzen besagte der sogenannte „Erschöpfungsgrundsatz“, dass nach dem Verkauf das Recht des Herstellers auf ein Verbot des Weiterverkaufs durch den Käufer erlischt. Das EuGH-Urteil von 2012 hat eine Lücke im Urheberrecht geschlossen, das zuvor noch nicht die Vertriebsform von digitalen Lizenzen berücksichtigt hatte.

Wie komme ich zu einer gebrauchten Software-Lizenz?

Überschüssige, gebrauchte Software-Lizenzen entstehen insbesondere, wenn Unternehmen auf das Mietmodell Microsoft Office 365 wechseln, da das Nutzungsrecht der On-Prem-Lizenzen in der Regel weiterhin besteht. Wenn das Rollout der neuen Software abgeschlossen ist, dürfen die Kauflizenzen veräußert werden. Aber natürlich auch bei Systemumstellungen, dem Kauf neuer Software oder bei Insolvenzen fallen Überschüsse aus Volumen-Lizenzpaketen bei Firmen an.

Es gibt spezialisierte Händler, die solche gebrauchten Software-Lizenzen aufkaufen und anschließend interessierten Firmen zum Kauf anbieten.

Unternehmen sind natürlich sehr an gebrauchten Software-Lizenzen interessiert, da diese manchmal bis zu 75 % günstiger als neue Software sind, oder weil Softwarehersteller die nachgefragten, aber veralteten Versionen ganz einfach nicht mehr am Markt anbieten.

Der einzige – und auch oft gravierende – Unterschied zwischen nagelneuer und gebrauchter Software-Lizenz liegt im Preis! Sie als Käufer machen bei gebrauchter Software keine Abstriche zum identen Neuprodukt und haben selbstverständlich ebenso das Anrecht auf regelmäßige Sicherheitsupdates und Support.

Seriöse Anbieter wie der Branchen-Primus Software ReUse teilen ihren Kunden völlig transparent mit, wie die angebotene Software ursprünglich in Umlauf gebracht wurde, welche Vertragsdaten darunterliegen sowie wer der Ersterwerber ist und legt weiters die Kopie der Löschungserklärung offen. Dadurch ist ein EU-rechtskonformer, auditsicherer Lizenztransfer gewährleistet.

Sie sehen: Der Kauf gebrauchter Software-Lizenzen ist nicht nur völlig legal, sondern auch zu deutlich günstigeren Preisen möglich. Wollen Sie auch bares Geld sparen? Dann sehen Sie sich doch mal in unserem Shop um oder schreiben Sie uns eine Anfrage!

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